Immer wieder taucht die Frage oder Meinung auf, dass Windenergieanlagen bis 10 m Höhe ohne Baugenehmigung errichtet werden können.
Dies ist für den Freistaat Sachsen nicht mehr richtig! Mit der Sächsischen Bauordnung 2004 ist die Genehmigungsfreiheit für Windenergieanlagen bis 10 m Höhe entfallen.
Für Windenergieanlagen bis 50 Meter Höhe wird grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt, egal ob diese Windenergieanlage nun 5 oder 10 oder 34 Meter hoch ist. Ab einer Höhe von 50 Meter ist eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutz erforderlich.
Hinweis: Dieser Artikel gibt die Auffassung des Autors wieder und bezieht sich auf die SächsBO 2004.