Regierungspräsidium / Landesdirektion

Mit Inkrafttreten der Verwaltungs- und Gebietsreform in Sachsen ergeben sich einige Änderungen. Im Bereich des öffentlichen Baurecht sind die Änderungen kleinerer Natur.

Zum 01. August 2008 sind aus den ehemaligen 22 Landkreisen nur noch 10 neue Landkreise gebildet worden. Von den ehemals 7 kreisfreien Städten bleiben nur noch 3 kreisfreie Städte übrig. Gleichzeitig gehen Aufgaben der ehemaligen Regierungspräsidien auf die Landkreise und Kommunen über. Diese Regierungspräsidien fungieren seit 01. August 2008 nunmehr als Landesdirektionen.

In Bezug auf das öffentliche Baurecht ergeben sich nur Änderungen bezüglich der Adressen für die 10 neuen Landkreise sowie der Umbenennung der Regierungspräsidien in Landesdirektion.

Die Umbenennungen führen zu einigen Korrekturen in den Rechtsnormen, soweit dort der Begriff Regierungspräsidium verwendet wurde (siehe hierzu Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Umsetzung der Verwaltungsneuordnung auf dem Gebiet der Stadtentwicklung, des Bau- und Wohnungswesens). Auch die Textstellen in der Sächsischen Bauordnung sind angepaßt, soweit dort der Begriff Regierungspräsidium verwendet wurde.