Der § 66 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) beschäftigt sich mit den bautechnischen Nachweisen. Bautechnische Nachweise sind: Standsicherheit Brandschutz Schallschutz Wärmeschutz Erschütterungsschutz Wer darf nun diese Nachweise erstellen? Diese Frage beantwortet uns folgender Satz zum Teil: Die Bauvorlageberechtigung nach § 65 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 schließt die Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise… qualifizierter Tragwerksplaner in Sachsen weiterlesen
Kategorie: Wissenswertes
Wissenswertes zu ausgewählten Themen der aktuellen Sächsischen Bauordnung
Bauvorlageberechtigung in Sachsen
Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) schreibt in § 65 vor, dass die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein müssen. (1) Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist. Salop gesagt, ist derjenige, der die Pläne (Ansichten, Schnitte, Grundrisse, Lageplan usw.) entwirft, der Entwurfsverfasser. Und… Bauvorlageberechtigung in Sachsen weiterlesen