Großflächiger Einzelhandel

Weder für die Investoren noch für die Behörden sind die derzeitigen Regelungen sowie die Entscheidungen der Gerichte geeignet, ein geordnetes Herangehen an das Thema „Großflächiger Einzelhandel“ zu gewährleisten. Auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung in Sachsen sind die Ansiedlung des Großflächigen Einzelhandelseinrichtungen neu auf den Prüfstand zu stellen.

Das Sächsisches Staatsministerium des Innern nunmehr eine Handelsanleitung herausgegeben. Diese ist seit dem 25. April 2008 in Kraft.

Handlungsanleitung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Zulässigkeit von Großflächigen Einzelhandelseinrichtungen im Freistaat Sachsen (HA Großflächige Einzelhandelseinrichtungen)