Unter Bezug auf den letzen Artikel zur Genehmigungsfreiheit von Windenergieanlagen ist es wichtig zu wissen, dass auch die Genehmigungsfreiheit für Wintergärten mit der Sächsischen Bauordnung 2004 abgeschafft wurde.
Grundsätzlich wird hier nunmehr eine Baugenehmigung erforderlich. Innerhalb von Bebauungsplänen reicht möglicherweise ein Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Hinweis: Dieser Artikel gibt die Auffassung des Autors wieder und bezieht sich auf die SächsBO 2004.