Windenergieanlagen bis 10 m Höhe

Immer wieder taucht die Frage oder Meinung auf, dass Windenergieanlagen bis 10 m Höhe ohne Baugenehmigung errichtet werden können. Dies ist für den Freistaat Sachsen nicht mehr richtig! Mit der Sächsischen Bauordnung 2004 ist die Genehmigungsfreiheit für Windenergieanlagen bis 10 m Höhe entfallen. Für Windenergieanlagen bis 50 Meter Höhe wird grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt, egal… Windenergieanlagen bis 10 m Höhe weiterlesen

Großflächiger Einzelhandel

Weder für die Investoren noch für die Behörden sind die derzeitigen Regelungen sowie die Entscheidungen der Gerichte geeignet, ein geordnetes Herangehen an das Thema „Großflächiger Einzelhandel“ zu gewährleisten. Auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung in Sachsen sind die Ansiedlung des Großflächigen Einzelhandelseinrichtungen neu auf den Prüfstand zu stellen. Das Sächsisches Staatsministerium des Innern nunmehr… Großflächiger Einzelhandel weiterlesen