Gegenstand dieses Verfahrens war die Frage, ob mit einer Nutzungsuntersagung nach Sächsischer Bauordnung die Durchführung einer politischen Veranstaltung verhindert werden kann. Eine im Sächsischen Landtag vertretene Partei hat ein Grundstück mit Gebäude wiederholt als Veranstaltungsort für politische Veranstaltungen genutzt. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde untersagte mit Bescheid diese Nutzung, ohne auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit näher einzugehen.… Versammlungsverbot und Bauordnung weiterlesen