Der § 66 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) beschäftigt sich mit den bautechnischen Nachweisen. Bautechnische Nachweise sind: Standsicherheit Brandschutz Schallschutz Wärmeschutz Erschütterungsschutz Wer darf nun diese Nachweise erstellen? Diese Frage beantwortet uns folgender Satz zum Teil: Die Bauvorlageberechtigung nach § 65 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 schließt die Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise… qualifizierter Tragwerksplaner in Sachsen weiterlesen