Gegenstand dieser Verfassungsbeschwerde sind nachbarliche Einwendungen gegen eine Baugenehmigung für eine Mobilfunkanlage. Zu entscheiden war, ob bei der Einhaltung von Grenzwerten für eine Mobilfunkanlage ein Verwaltungsgericht verpflichtet ist, eigenständige Ermittlungen zu erheben. Quelle: BVerfG, 1 BvR 382/05 vom 24.1.2007, Absatz-Nr. (1 – 34), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20070124_1bvr038205.html