Gegenstand dieses Verfahrens war die Frage, ob ein Einschreiten der Behörde gegen ein Vorhaben, welches Regelungen der Sächsischen Bauordnung verletzt, geboten ist. Das Gericht beschäftigte sich weiterhin mit der Frage, in welche Richtung das Ermessen durch die Bauaufsichtsbehörde auszuüben ist. Auf dem Nachbargrundstück befindet sich eine Grenzmauer. Diese Grenzmauer erhielt nach dem Abbruch von Nebengebäuden… Einschreiten der Behörde (Rückbau) weiterlesen