Windenergieanlagen bis 10 m Höhe

Immer wieder taucht die Frage oder Meinung auf, dass Windenergieanlagen bis 10 m Höhe ohne Baugenehmigung errichtet werden können. Dies ist für den Freistaat Sachsen nicht mehr richtig! Mit der Sächsischen Bauordnung 2004 ist die Genehmigungsfreiheit für Windenergieanlagen bis 10 m Höhe entfallen. Für Windenergieanlagen bis 50 Meter Höhe wird grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt, egal… Windenergieanlagen bis 10 m Höhe weiterlesen

Einheitlichkeit eines Bauvorhabens

Gegenstand dieses Verfahrens war die Frage, ob die Baugenehmigung für den Teil eines Gesamtvorhabens zurückgenommen werden darf. Der Antragsteller beantragte nur die Aufstellung eines Kreuzes. Die Bauaufsichtsbehörde erteilte die Baugenehmigung für dieses Kreuz. Nach Bekanntwerden, dass das Kreuz Teil einer Gedenkstätte ist, wurde die Baugenehmigung zurückgenommen. Quelle: SächsOVG 1 BS 326/06 vom 2.2.2007, http://www.justiz.sachsen.de/ovg/download/1BS326-06.pdf