Gegenstand dieses Verfahrens war die Frage, ob die Baugenehmigung für den Teil eines Gesamtvorhabens zurückgenommen werden darf. Der Antragsteller beantragte nur die Aufstellung eines Kreuzes. Die Bauaufsichtsbehörde erteilte die Baugenehmigung für dieses Kreuz. Nach Bekanntwerden, dass das Kreuz Teil einer Gedenkstätte ist, wurde die Baugenehmigung zurückgenommen. Quelle: SächsOVG 1 BS 326/06 vom 2.2.2007, http://www.justiz.sachsen.de/ovg/download/1BS326-06.pdf
Autor: Baurechtler
Regierungspräsidium / Landesdirektion
Mit Inkrafttreten der Verwaltungs- und Gebietsreform in Sachsen ergeben sich einige Änderungen. Im Bereich des öffentlichen Baurecht sind die Änderungen kleinerer Natur. Zum 01. August 2008 sind aus den ehemaligen 22 Landkreisen nur noch 10 neue Landkreise gebildet worden. Von den ehemals 7 kreisfreien Städten bleiben nur noch 3 kreisfreie Städte übrig. Gleichzeitig gehen Aufgaben… Regierungspräsidium / Landesdirektion weiterlesen