Ich hatte bereits unter dem Titel „Sächsische Bauordnung und Formulare“ Möglichkeiten zum Abruf der offiziellen Formulare aufgezeigt. Eine weitere gute Anlaufstelle ist der Formular-Service des Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement. Hinweis: Dieser Artikel gibt die Auffassung des Autors wieder und bezieht sich auf die SächsBO 2004.
Autor: Baurechtler
Windenergieanlagen bis 10 m Höhe
Immer wieder taucht die Frage oder Meinung auf, dass Windenergieanlagen bis 10 m Höhe ohne Baugenehmigung errichtet werden können. Dies ist für den Freistaat Sachsen nicht mehr richtig! Mit der Sächsischen Bauordnung 2004 ist die Genehmigungsfreiheit für Windenergieanlagen bis 10 m Höhe entfallen. Für Windenergieanlagen bis 50 Meter Höhe wird grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt, egal… Windenergieanlagen bis 10 m Höhe weiterlesen