Gegenstand dieser Verfassungsbeschwerde sind nachbarliche Einwendungen gegen eine Baugenehmigung für eine Mobilfunkanlage. Zu entscheiden war, ob bei der Einhaltung von Grenzwerten für eine Mobilfunkanlage ein Verwaltungsgericht verpflichtet ist, eigenständige Ermittlungen zu erheben. Quelle: BVerfG, 1 BvR 382/05 vom 24.1.2007, Absatz-Nr. (1 – 34), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20070124_1bvr038205.html
Autor: Baurechtler
Beseitigungsanordnung
Gegenstand dieser Verfassungsbeschwerde war das Anbringen von Halterungen an einem Schwarzbau, die den Einbau von mobilen Kunststofffenstern ermöglichen. Auf Basis einer Entscheidung der Bezirksregierung werden alle Wochenendhäuser, welche ohne Baugenehmigung und vor 1967 errichtet wurden, stillschweigend geduldet. Dies gilt jedoch nicht, wenn an den Gebäuden bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Besondere Umstände bei eine geringfügige Veränderung… Beseitigungsanordnung weiterlesen