Gegenstand dieses Verfahrens war die Frage zur Nutzungsart (Wochenendhaus oder Wohnhaus) eines zu DDR-Zeiten errichteten Gebäudes sowie eine Anordnung der Behörde, worin sie die Beseitigung eines ohne Baugenehmigung errichteten verglasten Anbaues fordert.
Der Kläger trägt vor, dass das damals ohne Genehmigung begonnen Gebäude nachträglich als Wochenendhaus genehmigt wurde. An dieses Gebäude wurde nunmehr ein verglaster Anbau errichtet. Dieser soll als Wintergarten und/oder als Gewächshaus dienen. Der Kläger hat die Beseitigung dieses verglasten Anbaues gefordert.
Quelle: SächsOVG, 1 B 106/07 vom 05.06.2007, http://www.justiz.sachsen.de/ovgentsch/documents/1B106_07u.pdf