Inkrafttreten

Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am zwanzigsten Juli neunzehnhundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet.

Berlin, den zwanzigsten Juli neunzehnhundertneunzig

Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik

Bergmann-Pohl