Gegenstand dieses Verfahrens war die Frage, ob die Baugenehmigung für den Teil eines Gesamtvorhabens zurückgenommen werden darf.
Der Antragsteller beantragte nur die Aufstellung eines Kreuzes. Die Bauaufsichtsbehörde erteilte die Baugenehmigung für dieses Kreuz. Nach Bekanntwerden, dass das Kreuz Teil einer Gedenkstätte ist, wurde die Baugenehmigung zurückgenommen.
Quelle: SächsOVG 1 BS 326/06 vom 2.2.2007, http://www.justiz.sachsen.de/ovg/download/1BS326-06.pdf