Baugenehmigung und Rücksichtsnahmegebot

Gegenstand dieser Entscheidung war die Frage, ob das pauschale Aufnehmen von Nebenbestimmungen zu Immissionsrichtwerten in der Baugenehmigung, welche einen genauen Bezug auf Nachbargrundstücke jedoch vermissen lassen,  das Rücksichtnahmegebot verletzen können.

Im vorliegenden Fall ging es um vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Erweiterung eines Metallbetriebes. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfaherens wurde eine Schallprognose vorgelegt. Annahmen dieser Schallprognose fanden jedoch als Auflagen keinen Eingang in die Baugenehmigung.

Quelle: SächsOVG, 1 B 143/08 vom 04.06.2008, http://www.justiz.sachsen.de/ovg/download/1B143-08.pdf